Nun also doch: Obwohl das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan für die ehemalige Schultheiß-Brauerei in der Stromstraße gestoppt hat, darf der Investor Harald Huth dort das neue Einkaufscenter bauen. Das ist der gleiche Investor, der auch die „Mall of Berlin“ am Leipziger Platz errichten ließ, bei dem zahlreiche Bauarbeiter um einen Teil ihres Lohns betrogen wurden.
Dass die Baugenehmigung gültig ist liegt daran, dass der Bezirk sie einen Tag vor dem Urteil erlassen hat. Somit besteht „altes Baurecht“ – wenn auch nur einige Stunden alt. Politisch ist solch ein Vorgehen nicht nur unkoscher, sondern eine Sauerei. Man braucht sich nicht zu wundern, wenn sich immer mehr Menschen von einer solchen Politik abwenden.
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