Richter wegen Antisemitismus ausgeschlossen

Der 48-jährige Richter Ulrich F. vom Land­ge­richt in Moabit ist wegen Befan­gen­heit von einem Prozess ausge­schlossen worden. Er hatte die Zwangs­ein­wei­sung einer jüdi­schen Ange­klagten in ein Kran­ken­haus ange­ordnet und sich in diesem Zusam­men­hang beim behan­delnden Arzt erkun­digt, ob der eben­falls Mitglied der jüdi­schen Gemeinde sei. Schon zuvor hatte er die Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit der Ange­klagten in Zusam­men­hang mit einer drohenden Flucht­ge­fahr gestellt. Ein anderer Richter hal Ulrich F. nun wegen Befan­gen­heit ausge­schlossen.

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